Die Kirchenpflege in unserer Gemeinde:
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu unserer Kirchenpflege.



Mathias Leiser
Kirchenpfleger Ressort Jugend und Bildung RPGVogelsangstrasse 35
8133 Esslingen
043 497 80 90

Marianne Müntener
Kirchenpflegerin Ressort Musik und GottesdienstIm Leeacher 268132 Hinteregg
076 280 70 80

Martin Sonderegger
Kirchenpfleger Ressort LiegenschaftenSonnenhofstrasse 20
8132 Egg
044 984 28 61

Megy Streuli
Kirchenpflegerin Ressort Erwachsenenbildung, Vize-PräsidentinBüelstrasse 11a
8132 Egg
044 984 09 32

Françoise Thalmann
Kirchenpflegerin Ressort Diakonie, Mission, Ökumene und EntwicklungszusammenarbeitFlurstrasse 11
8132 Egg
044 984 09 39
Auftrag und Aufgaben der Kirchenpflege
Auszug aus der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich:
Art. 150
Die Kirchenpflege, die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Angestellten sind in gemeinsamer Verantwortung zum Aufbau der Gemeinde gerufen.
2 Die Kirchenpflege nimmt ihre Aufgben im Rahmen der behördlichen Verantwortung gemäss Kirchenordnung und kantonalem Recht war.
3 Die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Angestellten erfüllen ihre Aufgaben je in ihrem besonderen Dienst gemäss der Kirchenordnung, den Vorgaben der Kirchenpflege und den besonderen Gegebenheiten der Kirchgemeinde.
Art. 163
1 Die Kirchenpflege erfüllt ihre Aufgaben auf der Grundlage des Evangeliums mit Blick auf die ganze Kirchgemeinde und die Landeskirche.
2 Sie besorgt die Aufgaben, die ihr durch die Kirchenordnung und die Kirchgemeindeordnung übertragen sind, namentlich
a. Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen,
b. Festlegung der Organisation der Kirchgemeinde unter Vorbehalt der Zuständigkeit der Kirchgemeindeversammlung,
c. Beschlussfassung über Legislaturziele und Arbeitsschwerpunkte,
d. Beschlussfassung über Anstellungen,
e. Personalführung,
f. Verabschiedung von Budget und Jahresrechnung zuhanden der Kirchgemeindeversammlung,
g. Erlass und Nachführung des Finanzplanes und des Stellenplanes,
h. Entscheide über Vergabungen und die Verwendung der Kollekten,
i. Unterhalt und Verwaltung von Kirchen, Kirchgemeindehäusern, Pfarrhäusern und weiteren Liegenschaften,
j. Mitwirkung bei gottesdienstlichen Aufgaben und Teilnahme am Leben der Kirchgemeinde.
3 Die Kirchenpflege vertritt die Anliegen der evangelischen Hilfswerke und Missionen in der Kirchgemeinde. Sie ist für die Pflege und Förderung der Beziehungen in der Ökumene und zu anderen Glaubensgemeinschaften mitverantwortlich.
Art. 164
Die Kirchenpflege führt die Aufsicht über
a. das kirchliche Leben in der Gemeinde,
b. die Amtsführung der Pfarrerinnen und Pfarrer,
c. die Aufgabenerfüllung durch Angestellte und Freiwillige.
Art. 165
1 Die Kirchenpflege erstattet der Kirchgemeindeversammlung und der weiteren Öffentlichkeit jährlich Bericht über ihre Tätigkeit und das kirchliche Gemeindeleben.
2 Sie stellt dem Kirchenrat alle Unterlagen und Angaben zur Verfügung, die dieser für die Planung und Erfüllung der Aufgaben der Landeskirche sowie für die Berichterstattung gemäss Kirchengesetz benötigt. Sie gibt dem Kirchenrat namentlich Rechenschaft über die Verwendung der finanziellen Mittel der Kirchgemeinde.
3 Die Kirchenpflege sorgt für die Information der Pfarrerinnen, Pfarrer, Angestellten und Freiwilligen.
4 Sie informeirt die Kirchgemeinde, die weitere Öffentlichkeit, die Bezirkskirchenpflege und den Kirchenrat über wesentliche Gemeindeangelegenheiten.